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Kirchenchor/Ü-60-Chor
„Spätlese“ – ein Ü-60-Chor
Das ist unser im Oktober 2024 gegründeter Chor für alle, die gerne in Gemeinschaft singen. Für erfahrene Chorsängerinnen und -sänger genauso wie für Neulinge, die es einfach mal ausprobieren möchten. Der Chor soll ein Angebot für Menschen sein, die sich nicht (mehr) zu Auftritten und Konzerten verpflichten möchten, aber weiterhin Freude am gemeinsamen Gesang haben.
Selbstverständlich kann der Chor jederzeit bei Gottesdiensten mitwirken, wenn er möchte. Es werden hauptsächlich 4-stimmige geistliche Chorwerke gesungen.
Natürlich dürfen die Sängerinnen und Sänger auch jünger als 60 Jahre sein!
Zeit und Ort: Im 14-tägigen Rhythmus probt der Chor mittwochs von 18 Uhr bis 19.30 Uhr im Saal des kath. Gemeindehauses St. Martin in Leutershausen.
Chorleiterin: Traudel Well (Tel. 592616)
Förderverein Ev. Kirchenchor Leutershausen e.V.
Bahnhofstraße 21
69493 Hirschberg
69493 Hirschberg
1. Vorsitzender: Traudel Well c/o
2. Vorsitzender: Marliese Bauer
2. Vorsitzender: Marliese Bauer
Kassenwartin: Susanne Brand
Schriftführerin: Anneliese Ewald
Schriftführerin: Anneliese Ewald
Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung des Evangelischen Kirchenchores Leutershausen. Abgesehen von der Vergütung der Dirigentin trägt er alle Kosten der Chorarbeit. Gegründet wurde der Förderverein aber auch zur Gründung und Finanzierung des bzw. der Kinderchöre der evangelischen Kirchengemeinde Leutershausen.
Der Förderverein trägt alle Kosten für die Kinderchöre wie Gehalt der Chorleitenden, Kosten von Material und technischen Hilfsmitteln für die Chorarbeit und von Auftritten.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge und Spenden. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Der Förderverein ist vom Finanzamt Weinheim als gemeinnützig anerkannt. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich abzugsfähig.
Der Förderverein trägt alle Kosten für die Kinderchöre wie Gehalt der Chorleitenden, Kosten von Material und technischen Hilfsmitteln für die Chorarbeit und von Auftritten.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge und Spenden. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Der Förderverein ist vom Finanzamt Weinheim als gemeinnützig anerkannt. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich abzugsfähig.

